Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen und Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Beim Upload durch den Auftragsgeber bzw. beim Zusenden der druckfertigen Daten und den dazugehörigen Auftragsdaten handelt es sich um ein Vertragsangebot.
II. Zahlung
a, Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
b, Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
c, Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk.
d, Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
e, Die Zusatzkosten sind aus der Preisliste zu entnehmen.
f, Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden mit € 63,- pro Stunde berechnet.
g, Durch den zeitlichen Aufwand der bei Abholungen ab Lager entsteht wird in jedem fall eine Nachnahmegebühr von € 0,- erhoben. h, Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend. III. Zahlungsmodalitäten
1. Die Zahlung erfolgt per “Nachnahme”. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet.
2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
3. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. IV. Zahlungsverzug
1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensvehältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7,2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. V.
Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermines der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
4. Betriebsstörung – sowie im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.
6. Die Haftung wegen der Verletzung von leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. VI. Beanstandungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Die Beanstandung offensichtlicher Mängel ist nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Wochen nach Warenausgang beim Auftragnehmer eintrifft.
3. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluß anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Rest gestrichen. Die Haftung der Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz od
